Der Bundesrat hat in seiner 895. Sitzung am 30. März 2012 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Schutz deutschflaggiger Schiffe vor Piratenangriffen
- 1. Der Bundesrat stellt mit Besorgnis fest, dass die Seesicherheit insbesondere am Horn von Afrika und damit auf einer der bedeutendsten Wasserstraßen der Welt nach wie vor massiv durch Piratenangriffe bedroht ist. Freie und sichere Seewege sind von elementarer Bedeutung, verfügt die Bundesrepublik Deutschland durch die in Deutschland ansässigen Reedereien doch über die drittgrößte Handelsflotte der Welt. Die moderne Piraterie verursacht nicht nur enorme wirtschaftliche Schäden, sondern gefährdet zunehmend auch Leib und Leben der Seeleute.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass es sich bei der Bekämpfung der Piraterie um eine staatliche Aufgabe handelt, der Schutz deutschflaggiger Schiffe aber schon wegen der Größe des bedrohten Seegebietes nicht allein durch polizeiliche und militärische Maßnahmen gewährleistet werden kann. Deshalb setzt sich der Bundesrat für die Erstellung eines Gesamtkonzepts zum Schutz vor Piratenangriffen ein, das Gegenmaßnahmen der Reedereien, der private Sicherheitswirtschaft, der Bundespolizei und der Deutschen Marine sinnvoll miteinander verknüpft.
- 3. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat das seitens der Bundesregierung angekündigte Konzept zur Zertifizierung privater Sicherheitsdienste, das sicherstellen soll, dass auf deutschflaggigen Schiffen ausschließlich zuverlässige und ausreichend geschulte private Sicherheitskräfte eingesetzt werden.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah die für das Zertifizierungsverfahren erforderlichen Gesetzesänderungen zu initiieren und umzusetzen.
Zudem hält der Bundesrat in besonderen Gefährdungslagen eine individuelle Begleitung von deutschflaggigen Schiffen durch hoheitliche Sicherheitskräfte (Vessel Protection Detachments - VPD) für erforderlich und bittet die Bundesregierung deshalb, die Verfügbarkeit entsprechender Kräfte sicherzustellen.
- 5. Der Bundesrat begrüßt zudem, dass der Bund der Bitte der Länder nachgekommen ist und die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung in Pirateriefällen außerhalb deutscher Hoheitsgewässer beim Bundeskriminalamt bzw. bei der Bundespolizei gebündelt hat.
Er bittet die Bundesregierung, zeitnah die erforderlichen Gesetzesänderungen zur Zuständigkeitsübertragung zu initiieren.