Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" (Hilfetelefongesetz - HilfetelefonG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 146. Sitzung am 1. Dezember 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/8008 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" (Hilfetelefongesetz - HilfetelefonG) - Drucksache 17/7238 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 10.02.12 Erster Durchgang: Drucksache. 455/11 (PDF)