Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten und zur Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV) sowie zur Änderung EU-rechtlicher Kennzeichnungsvorschriften

Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, den 6. Dezember 2011

An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten und zur Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung - LMKV) sowie zur Änderung EU-rechtlicher Kennzeichnungsvorschriften einzubringen.

Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen
Grüßen Kurt Beck

Entschließung des Bundesrates zur Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten und zur Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV) sowie zur Änderung EU-rechtlicher Kennzeichnungsvorschriften

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,

Begründung:

Die Verbraucherinnen und Verbraucher lehnen mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ab. Die auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier vorgeschriebene Kennzeichnung von Konsumeiern mit Angaben zur Haltungsart der Legehennen gestattet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Entscheidung beim Kauf von nicht verarbeiteten Eiern.

Im Gegensatz hierzu haben Verbraucherinnen und Verbraucher bislang mangels entsprechender Kennzeichnung keine Möglichkeit, die Haltungsart der Legehennen bei der Entscheidung zum Kauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen, die Eier oder Eiprodukte enthalten - also beim Kauf von Lebensmitteln, die verarbeitete Eier oder Eiprodukte enthalten - zu berücksichtigen. Die Kennzeichnung der Herkunft von in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern und Eiprodukten erfüllt die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher an einer umfassenderen Information über die Herkunft der in Lebensmitteln verarbeiteten Eier und Eiprodukte. Die neue Regelung muss gleichermaßen für Eier mit deutscher wie auch ausländischer Herkunft gelten. Neben der zunächst national durch eine entsprechende Änderung in der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung - LMKV) zu gewährleistenden Information der Verbraucherinnen und Verbraucher soll sich die Bundesregierung für eine EU-weit gültige Kennzeichnungspflicht einsetzen.

Für den Fall, dass sich die Bundesregierung angesichts der Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel an einer entsprechenden Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung gehindert sehen sollte, wird auf Artikel 39 Absatz 1 der vorgenannten EU-Verordnung hingewiesen. Unter den dort genannten Voraussetzungen können die Mitgliedstaaten nach dem in der EU-Verordnung näher beschriebenen Mitteilungsverfahren Vorschriften erlassen, die zusätzliche Angaben für bestimmte Arten oder Klassen von Lebensmitteln vorschreiben.