Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 27. Oktober 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/7520 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit - Drucksache 17/7275 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 25.11.11
Erster Durchgang: Drucksache. 464/11 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 3 wird wie folgt geändert:
- aa) § 100 wird wie folgt geändert:
- aaa) In Absatz 2 wird nach den Wörtern "in den Absätzen 3 bis 6" die Angabe "und 8" eingefügt.
- bbb) In Absatz 8 Nummer 3 werden nach den Wörtern "bei der Beschaffung von Informationstechnik oder Telekommunikationsanlagen" die Wörter "zum Schutz wesentlicher nationaler Sicherheitsinteressen" eingefügt.
- bb) In § 100a Absatz 1 wird nach den Wörtern "über die in § 100 Absatz 3 bis 6" die Angabe "und 8" eingefügt.
- cc) In § 100b Absatz 1 wird nach den Wörtern "über die in § 100 Absatz 3 bis 6" die Angabe "und 8" eingefügt.
- aa) § 100 wird wie folgt geändert:
- b) Nummer 7 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
"b) In § 115 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter "zwei Kalendertage" durch die Wörter "fünf Werktage" ersetzt."
2. In Artikel 2 werden nach der Nummer 2 die folgenden Nummern 3 bis 6 angefügt:
- "3. § 7 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 5 wird in Satz 1 das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort "Straßenfahrzeugen" und wird in Satz 2 das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugs" durch das Wort "Straßenfahrzeugs" ersetzt.
- b) In Absatz 6 Nummer 2 wird das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort "Straßenfahrzeugen" ersetzt.
- 4. In § 29 Absatz 2 wird in Satz 3 und 4 das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" jeweils durch das Wort "Straßenfahrzeugen" ersetzt.
- 5. Anhang 4 wird wie folgt geändert:
- a) In der Bezeichnung wird das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort "Straßenfahrzeugen" ersetzt.
- b) In der Bezeichnung der Tabelle 3 wird das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort "Straßenfahrzeugen" ersetzt.
- 6. Anhang 5 wird wie folgt geändert:
- a) In der Bezeichnung wird das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort "Straßenfahrzeugen" ersetzt.
- b) In Nummer 1 wird jeweils das Wort "Straßenverkehrsfahrzeugs" durch das Wort "Straßenfahrzeugs" ersetzt.
- c) In Nummer 2 Satz 2 wird das Wort "Straßenverkehrsfahrzeuge" durch das Wort "Straßenfahrzeuge" ersetzt."