Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.

Europäische Kommission Brüssel, den 16. Mai 2011
Vizepräsident

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
vielen Dank für Ihren Brief vom 17. Dezember 2010 und für die Zusendung der ausführlichen Stellungnahme des Deutschen Bundesrats zur Mitteilung der Kommission "Die GAP bis 2020". *

Wie Sie wissen, führt die Kommission zurzeit eine öffentliche Konsultation zu ihrer Folgenabschätzung durch, die sie auf der Grundlage der Mitteilung erstellen wird. In diesem Zusammenhang hat die Kommission den Beitrag des Bundesrats mit Interesse gelesen und wird die darin enthaltenen Vorschläge bei der Ausarbeitung der Folgeabschätzung berücksichtigen.

Es freut mich, dass der Bundesrat die in der Mitteilung formulierten Ziele für die zukünftige GAP unterstützt. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat jedoch starke Vorbehalte sowohl gegen eine Umverteilung der Mittel zwischen Mitgliedsstaaten, als auch hinsichtlich eines möglichen "Greenings" der Direktzahlungen hat und sich für eine deutliche Vereinfachung beim Verwaltungsvollzug einsetzt.

In der Tat strebt die Kommission an, bestehende Ungleichgewichte bei der Verteilung der Mittel für Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen. Dies wird allerdings schrittweise geschehen und mit einer weiteren Harmonisierung der Direktzahlungsmodelle einhergehen.

Es geht bei der anstehenden Reform in erster Linie darum, die Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu stärken. Packen wir diese Herausforderung jetzt nicht an, so werden wir in zehn Jahren deutlich schwierigere Entscheidungen fällen müssen.

Einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit könnte in Zukunft das so genannte "Greening" der Direktzahlungen leisten. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission betonen, dass sich die bestehende Zwei-Säulen-Struktur der GAP bewährt hat und auch in Zukunft bestehen bleiben soll. Mit dem "Greening" sollen jedoch zusätzlich zur Einkommenssicherung die Bereitstellung öffentlicher Güter und der Erhalt von Kulturlandschaften honoriert werden.

Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrats, dass der Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der GAP so weit wie möglich vereinfacht werden muss. Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung gemacht, z.B. mit der Initiative zur besseren Rechtsetzung, und wird auch für die GAP nach 2013 Vorschläge unterbreiten, die diesem Gedanken Rechnung tragen.

Ein Konsultationsprozess mit Experten aus den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und Vertretern der Landwirte ist im Gange. Er behandelt Fragen der Vereinfachung, der Umsetzung und der Kontrollierbarkeit der Maßnahmen im Rahmen der GAP nach 2013.

Im Namen der Kommission bedanke ich mich nochmals für den Beitrag des Bundesrats zur Debatte über die Zukunft der GAP und verbleibe mit freundlichen Grüßen Maroš Sefcovic