Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Umstellung des Agrarberichtes auf einen vierjährigen Rhythmus eine bessere Darstellung längerfristiger Entwicklungen und bedeutsamer Zusammenhänge im Bereich der Landwirtschaft und der ländlichen Räume ermöglicht. Die mehrjährige Dokumentation erleichtert auch eine bessere Darstellung der Lage der Landwirtschaft, insbesondere was die starken Schwankungen der landwirtschaftlichen Buchführungsergebnisse betrifft.
- 2. Der Bericht macht auch deutlich, dass das Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dies zeigt sich an zunehmenden Preis- und Ertragsschwankungen, die zum erheblichen Teil auch von Naturereignissen beeinflusst werden. Der Bundesrat begrüßt, dass die Folgen dieser Ereignisse für betroffene Betriebe durch verschiedene Hilfsmaßnahmen auf nationaler und EU-Ebene abgemildert werden.
Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass die Einführung und Etablierung privatwirtschaftlicher Versicherungslösungen in Katastrophenfällen bisher nur unzureichend erfolgt ist. Die Bewältigung der aus Katastrophenereignissen resultierenden Preis- und Ertragsrisiken ist vor allem eine unternehmerische Aufgabe, für die der Staat die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen soll.
Die Bundesregierung wird daher gebeten, die Rahmenbedingungen für Mehrgefahrenversicherungen sowohl auf EU- als auch nationaler Ebene deutlich zu verbessern. Die Entscheidungskompetenz für solche Versicherungen sollte grundsätzlich beim Unternehmer verbleiben. Zur beschleunigten Markteinführung solcher Mehrgefahrenversicherungen sollte aber eine reduzierte Besteuerung ermöglicht werden. Zudem sollte zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen eine Harmonisierung der Besteuerung auf EU-Ebene durchgesetzt werden.
- 3. Der Bericht hebt die Bedeutung der Wälder, der Forstwirtschaft und der Holzproduktion und die damit verbundenen positiven Wirkungen für den ländlichen Raum hervor. Die Entwicklung einer Waldstrategie wird nach wie vor grundsätzlich für sinnvoll und notwendig erachtet. Für die Forst- und Holzbranche in Deutschland wäre ein Scheitern der Waldstrategie 2020 ein erheblicher Misserfolg. In der Waldstrategie sollten alle Anforderungen an den Wald in einer ausgewogenen Weise dargestellt werden. Hervorzuheben ist dabei die Bedeutung der nachhaltigen Forstwirtschaft zur Erfüllung aller Waldfunktionen. Die Benennung konkreter Größenordnungen für Flächenstilllegungen im Wald erscheint jedoch nicht zweckmäßig. In diesem Zusammenhang sollten auch die einzelnen Waldbesitzarten nicht unterschiedlich behandelt werden.
Die Bundesregierung wird im Hinblick auf die Beratungen zur Waldstrategie 2020 gebeten, die Länder baldmöglichst in die Beratungen mit einzubinden, um so die Strategieentwicklung frühzeitig auf eine breite Basis zu stellen.