Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

882. Sitzung des Bundesrates am 15. April 2011

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

unmittelbar gegen

wegen

Unvereinbarkeit mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 sowie Artikel 3 Absatz 1, Artikel 19 Absatz 4, Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 19 Absatz 1 GG - 2 BvR 2954/10 -