Der Deutsche Bundestag hat in seiner 78. Sitzung am 2. Dezember 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/4047 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie - Drucksache 17/3023 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Artikel 12 wie folgt gefasst:
"Artikel 12 (weggefallen)".
2. Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- "b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa) In Satz 1 werden die Wörter "anzugeben hat" durch die Wörter "gemäß Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes in der Anzeige anzugeben hat, soweit diese Angaben zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich sind" ersetzt.
- bb) In Satz 3 wird das Wort "Zahlungsinstitute" durch das Wort "Institute" ersetzt."
3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a) In Nummer 20 wird in § 25c Absatz 7 jeweils die Angabe "6" durch die Angabe "5" ersetzt.
- b) In Nummer 23 Buchstabe c wird im neuen § 25f Absatz 4 nach den Wörtern "um einem" das Wort "erkennbar" eingefügt.
- c) Nummer 35 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
"b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa) Im einleitenden Satzteil wird das Wort ", E-Geld-Institut" gestrichen.
- bb) Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
"7. § 25c Absatz 1 bis 3, soweit es sich um Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung handelt, sowie § 25c Absatz 4 und 5,"."
4. Artikel 12 wird aufgehoben.
5. In Artikel 15 Absatz 1 werden nach der Angabe "Nummer 33" ein Komma sowie die Angabe "35" und nach der Angabe "Artikel 6" ein Komma sowie die Angabe "7 Nummer 3" eingefügt.
Fristablauf: 11.02.11
Erster Durchgang: Drucksache. 482/10 (PDF)