881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der Kommission für ein einfaches, robustes und effizientes Mehrwertsteuersystem und begrüßt die Entscheidung für eine öffentliche Konsultation auf der Basis eines Grünbuchs. (bei Annahme entfällt Ziffer 2)
- 2. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission zu einer umfassenden Konsultation interessierter Kreise zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems und wird die Kommission in ihren diesbezüglichen Bemühungen unterstützen.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die auch infolge zahlreicher optionaler Regelungen zunehmende Komplexität des geltenden Mehrwertsteuerrechts auf europäischer Ebene sowohl den Vollzugaufwand für die Steuerverwaltung als auch die Befolgungskosten der Unternehmen erhöht. (bei Annahme entfällt Ziffer 4)
- 4. Der Bundesrat stellt fest, dass die Komplexität der verschiedenen Mehrwertsteuervorschriften auf europäischer Ebene die Verwaltungskosten vor allem der Unternehmen erhöht.
- 5. Deren Wettbewerbsfähigkeit könnte erheblich verbessert werden, wenn diese Belastung verringert würde.
- 6. Der Bundesrat hält deshalb umfassendere Überlegungen zur Überarbeitung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie für sinnvoll. Im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen sollten die dabei entwickelten Ansätze der Schaffung einer möglichst klaren und einfachen sowie weitgehend einheitlich anzuwendenden Steuerbemessungsgrundlage dienen.
- 7. Der Bundesrat betont, dass bei jeder Überarbeitung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie sowohl dem Subsidiaritätsgrundsatz als auch der Aufkommenssicherheit und der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung hohe Priorität einzuräumen ist. Dies führt zwangsläufig zu einem gewissen Maß an Belastungen, deren Reduktion nur bei größtmöglicher Vereinheitlichung und Vereinfachung der Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie möglich ist.
- 8. Der Bundesrat ist ergänzend der Auffassung, dass neben der europäischen Komponente nationale Anstrengungen nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Ergebnisse der nationalen Kommission, die sich insbesondere mit dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst, [möglichst] umgehend vorzulegen und mit den Ländern zu diskutieren.