Der Bundesrat hat in seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt die Anstrengungen der Kommission für ein einfaches, robustes und effizientes Mehrwertsteuersystem und begrüßt die Entscheidung für eine öffentliche Konsultation auf der Basis eines Grünbuchs.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die auch infolge zahlreicher optionaler Regelungen zunehmende Komplexität des geltenden Mehrwertsteuerrechts auf europäischer Ebene sowohl den Vollzugaufwand für die Steuerverwaltung als auch die Befolgungskosten der Unternehmen erhöht. Deren Wettbewerbsfähigkeit könnte erheblich verbessert werden, wenn diese Belastung verringert würde.
- 3. Der Bundesrat hält deshalb umfassendere Überlegungen zur Überarbeitung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie für sinnvoll. Im Interesse gleicher Wettbewerbsbedingungen sollten die dabei entwickelten Ansätze der Schaffung einer möglichst klaren und einfachen sowie weitgehend einheitlich anzuwendenden Steuerbemessungsgrundlage dienen.
- 4. Der Bundesrat betont, dass bei jeder Überarbeitung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sowohl dem Subsidiaritätsgrundsatz als auch der Aufkommenssicherheit und der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung hohe Priorität einzuräumen ist. Dies führt zwangsläufig zu einem gewissen Maß an Belastungen, deren Reduktion nur bei größtmöglicher Vereinheitlichung und Vereinfachung der Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie möglich ist.
- 5. Der Bundesrat ist ergänzend der Auffassung, dass neben der europäischen Komponente nationale Anstrengungen nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Ergebnisse der nationalen Kommission, die sich insbesondere mit dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst, möglichst umgehend vorzulegen und mit den Ländern zu diskutieren.