Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2010
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1203 Titel 521 31 - Betrieb und Unterhaltung sowie Ersatz und Ergänzung der Lotseinrichtungen - bis zur Höhe von 7.800 T Euro
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 26. November 2010 Steffen Kampeter
An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1203 Titel 521 31 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 7.800 T Euro zu leisten.
Die Mehraufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung der Lotseinrichtungen ergeben sich durch erhöhte Personalkosten und gestiegene Betriebs- und Charterkosten bei den Lotsversetzschiffen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf Verträgen.
Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie dieses Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.