Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz - GKV-FinG)
Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.