Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 28. Oktober 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksachen 17/3409, 17/3453 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Drucksache 17/3051 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 26.11.10 Initiativgesetz des Bundestages