Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung
Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. November 2010 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten, damit für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung die gleichen Fristen zum Aufbau von Rückstellungen für die Altersvorsorge von Bediensteten gelten wie bei den Krankenkassen.