Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5. November 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Oktober 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.