Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates für einen einheitlichen "Freiwilligen sozialen Dienst"

Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, den 21. September 2010

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage mit Begründung beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates für einen einheitlichen "Freiwilligen sozialen Dienst" einzubringen.

Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 874. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2010 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck

Entschließung des Bundesrates für einen einheitlichen "Freiwilligen sozialen Dienst"

Der Bundesrat möge beschließen:

Die Bundesregierung hat am 23. August 2010 verschiedene Modelle für die künftige Struktur und den künftigen Umfang der Bundeswehr vorgestellt. Das favorisierte Modell fußt auf einem Aussetzen der Wehrpflicht. Da Wehrpflicht und Zivildienst in Abhängigkeit voneinander stehen, muss auch für den jetzigen Zivildienst eine neue Lösung gefunden werden. Die Bundesregierung hat dazu vorgeschlagen, einen bundesweiten "Freiwilligen Zivildienst" mit staatlicher Förderung zu schaffen, der neben den bestehenden Freiwilligendiensten wie Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) gebildet werden soll.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Doppelstrukturen nicht sinnvoll sind, da beide Dienste - "Freiwilliger Zivildienst" auf der einen und die bestehenden Freiwilligendienste auf der anderen Seite - das gleiche Ziel haben, junge Menschen für eine zeitlich befristete Tätigkeit im sozialen Bereich zu gewinnen.

Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Weichen für einen einheitlichen "Freiwilligen sozialen Dienst" durch den konsequenten Ausbau der bestehenden Jugendfreiwilligendienste gestellt werden, falls die Wehrpflicht ausgesetzt wird.

Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die durch den Wegfall des Zivildienstes frei werdenden Mittel vollständig für den den Ausbau der bestehenden Freiwilligendienste zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Der geforderte Gesetzentwurf wendet sich gegen Pläne der Bundesregierung, einen freiwilligen Zivildienst neben dem FSJ/FÖJ einzuführen, weil Doppelstrukturen nicht sinnvoll sind, da beide Dienste das gleiche Ziel haben, junge Menschen für eine zeitlich befristete Tätigkeit im sozialen Bereich zu gewinnen. Die Etablierung eines freiwilligen Zivildienstes, der neben das bisherige Erfolgsmodell FSJ und FÖJ treten würde, stellt eine existenzielle Gefährdung der seit Jahrzehnten bestehenden Jugendfreiwilligendienste dar. Das FSJ gibt es in Deutschland seit 1964, das FÖJ seit 1993.

Die Übernahme der Zuständigkeit für die Freiwilligendienste eröffnet dem Bund die Finanzierungshoheit für die im Jugendfreiwilligendienstegesetz geregelten Bildungsdienste Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ).

Dadurch wird es dem Bund verfassungsrechtlich ermöglicht, die durch den Wegfall des Zivildienstes im Haushalt des Bundes eingestellten Mittel vollständig in den Ausbau der Jugendfreiwilligendienste fließen zu lassen. Somit würde eine Doppelstruktur mit der Schaffung eines Freiwilligen Zivildienstes neben den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten überflüssig.

Der Freiwilliger Zivildienst, wie ihn der Bund derzeit plant, ist als nachteilig anzusehen:

Der geforderte Gesetzentwurf bietet nicht nur den Trägern der Jugendfreiwilligendienste durch die erhöhte Förderung Vorteile, sondern stellt für die jungen Menschen eine besondere Chance der Bildungsförderung dar. Die sozialen Dienste werden in ihrer Attraktivität gesteigert, was eine berufliche Orientierung hin zu diesen gesuchten Berufszweigen befördert. Die jungen Menschen werden mit der Ableistung des mit attraktiven Anreizen ausgestatteten Jugendfreiwilligendienstes bessere Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben. Darüber hinaus sind Freiwilligendienste für junge Menschen attraktiv, weil sie wichtige Bildungsdienste (nonformales und informelles Lernen) sind und besondere Formen des Engagements darstellen.