Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 29. Juli 2010 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:
Der Bundesrat hat in seiner 851. Sitzung am 28. November 2008 eine Entschließung zur Änderung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung gefasst (BR-Drucksache 776/08(B) ). Die Bundesregierung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Mit Beschluss vom 28.11.2008 (Drs. 776/08 (PDF) ) hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, bestimmte Änderungen im Berufskrankheitenrecht vorzunehmen. Hintergrund des Beschlusses war, dass die ursprünglich angestrebte Leistungsreform in der gesetzlichen Unfallversicherung, die auch entsprechende Änderungen im Berufskrankheitenrecht vorsah, von der damaligen Regierungskoalition zurückgestellt worden war.
Das Berufskrankeitenrecht ist essentieller Bestandteil des Leistungsrechts der Unfallversicherung. Die vom Bundesrat geforderten Änderungen sind so weitreichend, dass sie nicht isoliert geregelt, sondern in eine Gesamtleistungsreform eingebunden werden müssen. Der Koalitionsvertrag sieht eine Überprüfung des Leistungsrechts im Hinblick auf seine Zielgenauigkeit vor. Dieser Prüfungsprozess läuft. Konkrete Aussagen über mögliche Reformmaßnahmen können derzeit noch nicht gemacht werden.