Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 50. Sitzung am 18. Juni 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 17/2194(neu) - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG) - Drucksache 17/1552 -
mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:
Dem § 2 Absatz 2 Nummer 3 wird folgender Satz angefügt:
"Die Hochschulen können Vertreter der privaten Mittelgeber mit beratender Funktion in Auswahlgremien berufen."
Fristablauf: 09.07.10
Initiativgesetz des Bundestages