Beschluss des Bundesrates
Sechstes Gesetz zur Änderung des Weingesetz es
Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17. Juni 2010 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetz es zuzustimmen.
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