Der Deutsche Bundestag hat in seiner 41. Sitzung am 7. Mai 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksachen 17/1561, 17/1562 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG) - Drucksache 17/1544 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
§ 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Die Gewährleistung dient der Absicherung von Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Hellenische Republik, die gemeinsam mit den Krediten der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Währung der Euro ist, und des Internationalen Währungsfonds ausgezahlt werden sollen.".
- Nach Satz 2 werden folgende Sätze angefügt:
"Grundlage bilden die zwischen dem Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Kommission im Auftrag der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Hellenischen Republik unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank vereinbarten Maßnahmen. Die Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau sollen im ersten Jahr bis zur Höhe von 8,4 Milliarden Euro ausgezahlt werden."