Der Bundesrat hat in seiner 871. Sitzung am 4. Juni 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt - insbesondere im Hinblick auf das Jahr 2010 als Europäisches Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung - das Bemühen der Kommission, die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa zu verbessern.
- 2. Der Bundesrat erkennt an, dass angesichts der komplexen Problemlage zur Förderung der Integration der Roma statt unkoordinierter Einzelmaßnahmen ein integrierter, übergreifender Ansatz erforderlich ist.
- 3. Die Roma stellen mit zehn bis zwölf Millionen Angehörigen die größte ethnische Minderheit Europas dar. Ihre Angehörigen sind europaweit vielfachen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie sind - unter anderem aufgrund des Fehlens einer Titularnation, die sich für ihre Interessen einsetzt - zweifellos als besonders schutzbedürftig anzusehen. Der EU kommt in diesem Zusammenhang - insbesondere bei der Erarbeitung einer einheitlichen europäischen Strategie - eine wichtige Rolle zu.
- 4. Die EU hat durch die Einführung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 im Jahr 2009 einen Weg gefunden, die Fortsetzung der im Rahmen der Vorbeitrittshilfen für Osteuropa erfolgten städtebaulichen Maßnahmen zugunsten benachteiligter Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Roma, fortzuführen und so die Nachhaltigkeit der erfolgten Förderung sicherzustellen.
- 5. Das Europäische Parlament hat am 20. Mai 2010 nach dem Rat der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Bezug auf Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen zugestimmt.
- 6. Für die Integration marginalisierter Bevölkerungsgruppen sind Wohnungen neben bildungs-, gesundheits- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen von entscheidender Bedeutung.
- 7. Angesichts der in Artikel 174 und 176 AEUV genannten Ziele der Kohäsionspolitik darf dies jedoch kein Präzedenzfall sein, nachdem im Rahmen der Kohäsionspolitik künftig generell Wohnungsbauvorhaben finanziert werden können. Für den Bereich des Wohnungsbaus und der Wohnraumförderung bestehen keine allgemeinen Kompetenzen der EU. Auch unter Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten wäre eine solche Förderung angesichts der höchst unterschiedlichen regionalen und lokalen Wohnungsmärkte problematisch.