Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Antrag der Freistaaten Sachsen und Bayern -

869. Sitzung des Bundesrates am 7. Mai 2010

A.

Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 113 Absatz 1 Satz 2 - neu - StGB)

Artikel 1 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

Folgeänderungen:

Begründung (nur gegenüber Plenum):

Der Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen wird begrüßt.

Nicht ausreichend ist der Gesetzesantrag Sachsens in Bezug auf den Schutz von Feuerwehrleuten und Rettungskräften bei Hilfseinsätzen. Unabhängig von bereits vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten besteht ein Bedürfnis, dass der Gesetzgeber auch diesen Personenkreis ausdrücklich in den Anwendungsbereich des § 113 StGB einbezieht und vor Behinderungen und tätlichen Angriffen bei Hilfseinsätzen schützt. Diesem Ziel dient die Einfügung des vorgeschlagenen Satzes 2 bei § 113 Absatz 1 StGB.

B.

C.