Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a)
Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar 2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 11. Mai 2007 beschlossenen Fassung zum Inhalt - Drucksache 149/07(B) (neu).*)