Gesetzesantrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 98a)

Der Bayerische Ministerpräsident München, den 3. Februar 2010

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Bayerische Staatsregierung, der Senat von Berlin, die Hessische und die Niedersächsische Landesregierung sowie die Landesregierung von Sachsen-Anhalt haben beschlossen, dem Bundesrat den


mit dem Antrag zuzuleiten, dass der Bundesrat diesen erneut gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG im Bundestag einbringen möge.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat in seiner 842. Sitzung am 14. März 2008 beschlossenen Fassung - BR-Drucksache 108/08(B) HTML PDF , die der Deutsche Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Legislaturperiode nicht mehr abschließend behandelt hat. Von einer erneuten Beifügung der Vorlage wird deshalb abgesehen.
Ich bitte darum, den Gesetzentwurf zunächst den Ausschüssen zur erneuten Beratung zuzuweisen. Die Vorlage soll zwar unverändert weiterverfolgt werden; aufgrund des engen Sachzusammenhangs mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare, der erneut in den Ausschüssen beraten werden soll, erscheint dennoch eine Ausschussverweisung zum Zwecke gemeinsamer Beratung sinnvoll.


Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer