Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes

Der Bayerische Ministerpräsident München, den 15. Dezember 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den


mit dem Antrag zuzuleiten, dass der Bundesrat diesen erneut gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG im Bundestag einbringen möge.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 beschlossenen Fassung in Drucksache 438/06(B) HTML PDF , die der Deutsche Bundestag wegen des Ablaufs der 16. Legislaturperiode nicht mehr abschließend behandelt hat. Von einer erneuten Beifügung der Vorlage wird deshalb abgesehen.

Ich bitte, den Gesetzentwurf gemäß § 36 Absatz 2 GOBR auf die Tagesordnung der 866. Sitzung am 12. Februar 2010 zu setzen. Es wird sofortige Sachentscheidung beantragt.


Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer