Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2009
Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1113 Titel 636 22 -Erstattung von Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die RV in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) - bis zur Höhe von 32 Mio. Euro

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 16. November 2009
Steffen Kampeter

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1113 Titel 636 22 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 32 Mio. € zu leisten.

Der voraussichtliche Mehrbedarf ist darauf zurückzuführen, dass auf Grund gestiegener Fallzahlen in Verbindung mit der Rentenanpassung 2009 höhere Erstattungsbeträge des Bundes bei den Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Überführung der Zusatzversorgungssysteme in die Rentenversicherung in den neuen Ländern zu zahlen sind.

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 15 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG).

Entsprechend der bisherigen Vereinbarung mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erhält das Sekretariat des Haushaltsausschusses eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.


Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter