Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV)
865. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2009
a) Der Randvermerk zu Ziffer 5 ist wie folgt zu fassen:
AS, G, Vk, Wi (bei Annahme entfällt Ziffer 16)
b) Der Randvermerk zu Ziffer 16 ist wie folgt zu fassen: