865. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2009
A.
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Kommission, einen EU-Rahmen für ein effektiveres, grenzüberschreitendes Krisenmanagement im Bankensektor für die Zukunft errichten zu wollen. Damit greift die Kommission wichtige Beschlüsse des Europäischen Rats vom Juni 2009 sowie der G 20 Staats- und Regierungschefs in Pittsburgh vom September 2009 auf.
- 2. Die Überlegung der Kommission, als "frühzeitiges Eingreifen" vor einer Krise die grenzüberschreitende Übertragung von Vermögenswerten innerhalb einer Bankengruppe einzuführen, ist wenig zielführend. Derzeit gibt es in der EU sehr unterschiedliche Gläubigerschutz- und Insolvenzregelungen. Ohne vorherige Vereinheitlichung sind erhebliche Nachteile für Gläubiger infolge einer Übertragung möglich, zumal kein Europäisches Konzerninsolvenzrecht existiert.
- 3. Der Bundesrat begrüßt die Überlegung der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, damit in Krisenzeiten finanzielle Mittel aus dem Bankensektor zur Verfügung stehen. Mittel der Staatshaushalte dürfen nicht pauschal für Stützungszwecke im Bankensektor gebunden werden. Andernfalls können nicht gewollte Risikoanreize für die Banken entstehen.
- 4. Wesentlicher Maßstab für die Bemessung der finanziellen Beiträge des Bankensektors sollte die Systemrelevanz des jeweiligen Kreditinstituts sein. Für die Beurteilung der Systemrelevanz haben der Baseler Ausschuss und das Financial Stability Board (FSB) im Oktober 2009 Schlüsselkriterien definiert. Sie sollten Grundlage für das weitere Vorgehen sein.
- 5. Die Einrichtung eines Abwicklungsfonds oder eines Einlagensicherungssystems auf EU-Ebene ist verfrüht. Solange die Bankenaufsicht in der EU noch nicht einer einheitlichen Struktur unterliegt, sollten vorrangig Abwicklungseinrichtungen auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen.
Die Beaufsichtigung und die Abwicklung von Banken stehen in enger Verbindung zueinander. Auch nach Einrichtung der geplanten Europäischen Aufsichtsbehörden bleiben die nationalen Aufseher für die Aufsicht vor Ort zuständig. Daher ist es notwendig, dass Maßnahmen im EU-Abwicklungsrahmen - wie vorgesehen - in die Zuständigkeit nationaler Behörden fallen. Abwicklungsmaßnahmen dieser Behörden sollten von den Banken im eigenen Verantwortungsbereich finanziert werden. Nur so lässt sich das Zusammenspiel von Abwicklungsverantwortung und Finanzierung durch die Banken umsetzen.
- 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass grenzüberschreitend tätige Banken häufig die finanzielle Stütze gut funktionierender, nationaler Einlagensicherungs- und Rettungseinrichtungen darstellen. Zum Schutz dieser bestehenden Systeme ist es deshalb wichtig, die Wirkungen neuer europäischer Sicherungssysteme sorgfältig gegenüber den bestehenden nationalen Einrichtungen abzuwägen.
B.
- 7. Der Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.