Der Deutsche Bundestag hat in seiner 233. Sitzung am 8. September 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union - Drucksachen 016/13985, 016/13994 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union - Drucksache 016/13923 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Artikel 1 § 7 wird wie folgt gefasst:"
§ 7 Kompetenzerweiterungsklauseln
- 1. Der deutsche Vertreter im Rat darf einem Beschlussvorschlag gemäß Artikel 83 Absatz 1 Unterabsatz 3 oder Artikel 86 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nur zustimmen oder sich bei einer Beschlussfassung enthalten, nachdem hierzu ein Gesetz gemäß Artikel 23 Absatz 1 des Grundgesetzes in Kraft getreten ist. Ohne ein solches Gesetz muss der deutsche Vertreter im Rat den Beschlussvorschlag ablehnen.
- 2. Absatz 1 gilt entsprechend für Satzungsänderungen gemäß Artikel 308 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union."
- 2. Artikel 1 § 12 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat in Angelegenheiten dieses Gesetzes umfassend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt, fortlaufend und in der Regel schriftlich zu unterrichten."
- b) Nach Absatz 2 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
"Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag und den Bundesrat über einen Vorschlag der Europäischen Kommission nach Artikel 81 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union."
- a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
Fristablauf: 01.10.09
Initiativgesetz des Bundestages