858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 (§ 6 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu -)
Artikel 1 § 6 Absatz 6 ist wie folgt zu ändern:
- a) Nach dem Wort "Rechtsverordnungen" sind die Wörter ", die keine Auswirkungen auf die örtliche Zuständigkeit haben," einzufügen.
- b) Folgender Satz ist anzufügen:
"Die Auswirkungen der Ausnahmen müssen sich auf den jeweiligen Landesbereich beschränken."
Begründung
Käme die Ermächtigung so wie im Gesetzentwurf vorgesehen und berücksichtigt man die Ausführungen des vorliegenden Feinkonzepts, kann dies zu erheblichen Auswirkungen bei den anderen Zulassungsbehörden führen, weil unter anderem auch Zuständigkeiten abweichend geregelt werden könnten.
Wesentlich ist, dass durch die Pilotprojekte keine Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren außerhalb der Länder eintreten, in denen Pilotprojekte durchgeführt werden, sei es dadurch, dass dort Daten zeitaufwändig von Hand in das entsprechende System eingepflegt werden müssen oder aber über Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Zuständigkeit die finanziellen und personellen Planungen von Zulassungsbehörden ad absurdum geführt werden.