Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels "Konvergenz" förderfähigen Regionen KOM (2009) 38 endg.; Ratsdok. 5883/09
Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag, zur Entwicklung des ländlichen Raums und zur Verstärkung der Bewältigung der neuen Herausforderungen, darunter auch Milchbegleitmaßnahmen, freie EU-Mittel bereitzustellen.
- 2. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die EU im Rahmen ihres Konjunkturprogramms Mittel für die Breitbandförderung über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitstellen will.
- 3. Der Bundesrat verweist auf seine Forderungen in der Stellungnahme vom 14. März 2008 (BR-Drucksache 657/07(B) ), dass die EU grundsätzlich in erster Linie auf die Instrumente zurückgreifen solle, die nicht oder nur bedingt ausgabenwirksam sind. Auch der Europäische Rat vom Dezember 2008 hat mit Blick auf den Ausbau der Breitbandinfrastruktur auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Breitband-Internet auch durch Anreize im Wege der Regulierung zu entwickeln.
- 4. Auch bei Maßnahmen zur Konjunkturstimulierung ist vorrangig zu prüfen, inwiefern EU-Ausgaben einen Mehrwert gegenüber der Verwendung der Mittel für nationale Maßnahmen bewirken können. Insofern verweist der Bundesrat auf seine Positionen in der Stellungnahme vom 14. März 2008 (BR-Drucksache 657/07(B) ), dass sich die Aufgaben und Ausgaben auf solche Bereiche konzentrieren, die ein gemeinschaftliches Handeln erfordern, und dass Finanzmittel jedenfalls nicht schon aufgrund der Tatsache, dass sie aus dem EU-Haushalt stammen, einen europäischen Mehrwert erzeugen.
- 5. Der Bundesrat fordert sicherzustellen, dass bei Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur durch die EU ein Anknüpfen an bestehende nationale Breitband-Förderprogramme gewährleistet ist und Parallelstrukturen vermieden werden.
- 6. Der Bundesrat stellt fest, dass durch die engen Vorgaben in diesem Vorschlag die Abwicklung der in ELER geförderten Maßnahmen immer komplizierter wird. Dazu tragen das langwierige Programmgenehmigungsverfahren ebenso bei wie die Abstimmung mit anderen Förderprogrammen der EU, des Bundes und der Länder.
- 7. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass die Fördertatbestände und Förderkonditionen noch sehr unklar sind (insbesondere mit Blick auf die Notifizierungserfordernisse) und dass der Zeitrahmen bis zur Umsetzung dieser Breitbandförderung sehr lang ist. Daher ist zu befürchten, dass dies zu einer Zurückhaltung der Gemeinden bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus bereits existierenden nationalen Förderprogrammen (insbesondere Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK); Konjunkturpaket II) führen wird. Dies wäre sowohl unter konjunkturpolitischen Gründen als auch unter dem Gesichtspunkt der zügigen Verbesserung der Breitbandversorgung problematisch.
- 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene auf ein beschleunigtes und einfaches Genehmigungs-, Verwaltungs- und Kontrollverfahren hinzuwirken.
- 9. Er bittet die Bundesregierung ferner, sich für eine zügige Klärung der Fördertatbestände und der Förderkonditionen bei der Kommission einzusetzen. Insbesondere ist zu klären, was unter den in Anhang III des Verordnungsvorschlags genannten Vorhabenarten zu verstehen ist und inwieweit für diese Förderung eine Notifizierung erforderlich ist.
- 10. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei der Kommission für eine zügige Modifikation der geltenden Notifizierung der genannten GAK-Breitbandförderung unter folgenden Aspekten einzusetzen:
- - Erhöhung des Förderhöchstbetrages von 200 000 Euro auf 500 000 Euro;
- - Verschlankung des Förderverfahrens;
- - Fördermöglichkeiten auch bei einer vorhandenen Breitbandversorgung von über 1 Mbit/s;
- - Fördermöglichkeiten auch für kommunale Infrastrukturgesellschaften und für PPP-Modelle sowie
- - Fördermöglichkeiten für Leerrohrsysteme und für Modellprojekte.
- 11. Der Bundesrat hält jedoch die Frist bis 30. Juni 2009 zur Vorlage der Anpassung des Nationalen Strategieplans und der Programmplanungen der Länder zur Ländlichen Entwicklung bei der Kommission für wesentlich zu kurz. Insbesondere in Deutschland bedarf es einer engen Abstimmung neuer Maßnahmen mit den bereits bestehenden Fördermaßnahmen zum Ausbau der Breitbandversorgung.
- 12. Der Bundesrat stellt fest, dass ergänzend zum Vorschlag keine beihilferechtlichen Erleichterungen vor allem im Hinblick auf Vergabevorschriften eingeleitet sind.
Er bittet die Bundesregierung daher, bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene insbesondere auch auf beihilferechtliche Erleichterungen hinzuwirken.
- 13. Der Bundesrat problematisiert, dass die Rubrik 2 "Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen" für die Finanzierung der Breitbandinfrastruktur in Anspruch genommen werden soll. Die Verteilung der Ausgaben auf Rubriken dient der Klarheit und Glaubwürdigkeit des Finanzrahmens und insbesondere den zugrundeliegenden Verpflichtungen sowie dem für Änderungen vorgesehenen Verfahren.
- 14. Der Bundesrat hält die ausschließliche Bindung eines vorgegebenen Ausgabebetrags an die Förderung einer einzelnen neuen Herausforderung (hier: Ausbau der Breitband-Internetinfrastruktur) für nicht sinnvoll und zielführend. Vielmehr ist auf Grund der unterschiedlichen Ausgangsvoraussetzungen in den Mitgliedstaaten und Regionen bei der Mittelverwendung eine deutlich größere Flexibilität erforderlich.
Dies könnte erreicht werden, indem die in Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a in Artikel 69 Absatz 2a vorgeschlagene zweckgebundene Aufteilung der zusätzlichen Mittel für die Breitbandversorgung für alle Herausforderungen gemäß des in Artikel 1 Nummer 3 neugefassten Artikels 16a Absatz 1 Buchstaben a bis g geöffnet wird. Durch die Einbeziehung der Mittel in die ländlichen Entwicklungsprogramme würde die beabsichtigte Zielrichtung des EU-Mitteleinsatzes, verbunden mit der Berücksichtigung der notwendigen regionalen Flexibilität für eine effektive Förderung, gesichert.
- 15. Der Bundesrat bittet ferner dringend darum sicherzustellen, dass die anderweitige Verwendung von Mitteln in Rubrik 2 des EU-Haushalts im Jahr 2009 nicht zu Kürzungen bei den Direktzahlungen und Marktordnungsausgaben führt.
- 16. Es muss sichergestellt sein, dass neben dem Anstieg der Ausgaben bei den Direktzahlungen in den am 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten auch ausreichend Haushaltsmittel für unvorhergesehene und länger andauernde Marktentlastungsmaßnahmen, so zum Beispiel für Milch und Milchprodukte, zur Verfügung stehen.
- 17. Der Bundesrat warnt vor einer zusätzlichen Belastung der deutschen Nettozahlerposition. Zudem lehnt der Bundesrat eine zusätzliche Belastung der Länderhaushalte ab und fordert, dass eine durch die Maßnahmen eventuell zusätzlich erforderlich werdende nationale Kofinanzierung in Deutschland vollständig und dauerhaft durch den Bund geleistet wird.