Verordnung der Bundesregierung
Einhundertsiebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Die Verordnung berücksichtigt vor allem die Änderungen der EG-Einfuhrregelungen. Mit der Aufhebung der EG-Beschränkungen für Textilwaren, Stahl und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie der nationalen Verfahrensvorschriften zur Marktbeobachtung von landwirtschaftlichen Produkten entfallen Kosten für die Beantragung und Bearbeitung von Einfuhrgenehmigungen, Ursprungszeugnissen und Ausfuhrbescheinigungen sowie Einfuhrlizenzen und Einfuhrkontrollmeldungen in Wirtschaft und Verwaltung. Die Höhe der Kosten ist nicht quantifizierbar. Aufgrund des insgesamt sehr geringen Anteils der betroffenen Produkte an der Gesamteinfuhr ist nicht mit einer nennenswerten Auswirkung auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau zu rechnen.

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung der Bundesregierung
Einhundertsiebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 16. Januar 2009
Die Bundeskanzlerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

hiermit übersende ich gemäß § 27 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes die von der Bundesregierung beschlossene


mit Begründung und Vorblatt.
Die Verordnung wurde am 31. Dezember 2008 im Bundesanzeiger Nr. 198 verkündet.
Sie wird gleichzeitig dem Präsidenten des Bundesrates übersandt.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKRG ist als Anlage beigefügt.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angela Merkel

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Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
NKR-Nr. 623:
Einhundertsiebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf der oben genannten Verordnung auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.

Mit der Verordnung wird eine Informationspflicht der Wirtschaft geändert. Der Rat teilt die Auffassung des Ressorts, dass die damit verbundenen bürokratischen Entlastungseffekte für die Wirtschaft vernachlässigbar gering sind.

Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.

Dr. Ludewig Dr. Schoser
Vorsitzender Berichterstatter