Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Karl Diller MdB Berlin, den 11. November 2008
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1113 Tit. 636 12 - Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 6.300 T€ zu leisten.
Die überplanmäßige Ausgabe resultiert aus einem höheren Bundeszuschuss auf Grund gestiegener Berechungsgrundlagen, dem seit 1. Juli 2008 erhöhten Beitragssatz für die Pflegeversicherung sowie einer Nachzahlung für das Jahr 2007. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 34 Abs. 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller