Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pestizidausbringungsmaschinen zur Änderung der Richtlinie 2006/42/EG vom 17. Mai 2006 über Maschinen KOM (2008) 535 endg.; Ratsdok. 12876/08

850. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2008

A.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Agrarausschuss (A), der Gesundheitsausschuss (G) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffern 3 und 15 bis 19 (nur gegenüber dem Plenum):

Der Vorschlag der Kommission zur Änderung der EG-Maschinenrichtlinie (MRL) nimmt die der Kommission übermittelte deutsche Auffassung zum Änderungsvorschlag der Maschinenrichtlinie und die darin genannten Mindestanforderungen für die Aufnahme von Umweltschutzanforderungen für Pflanzenschutzgeräte in die Maschinenrichtlinie nicht auf.

Eine Erweiterung der Hersteller-Selbstzertifizierung auf Umweltschutzanforderungen kann dazu führen, dass das seit zwei Jahrzehnten in Deutschland erfolgreich praktizierte Erklärungsverfahren für Pflanzenschutzgeräte in Frage gestellt wird.

Die Erfahrungen mit den verschiedenen Prüfverfahren zeigen, dass die Hersteller von Pflanzenschutzgeräten trotz der seit langem bekannten Anforderungen nur in wenigen Fällen mängelfreie Geräte hergestellt haben.

Die in den letzten zwei Jahrzehnten gesammelten Erfahrungen mit dem deutschen Erklärungsverfahren zeigen deutlich, dass der von der Kommission vorgelegte Änderungsvorschlag zur Maschinenrichtlinie auf der Grundlage einer reinen Hersteller-Selbstzertifizierung nicht ausreichend ist.

Die derzeit in Deutschland praktizierte gesetzliche Regelung für Pflanzenschutzgeräte gewährleistet mit einem geringen Aufwand, dass nur anforderungsgerechte Pflanzenschutzgeräte in den Verkehr gebracht werden, die gerade hinsichtlich des Umweltschutzes hohe Anforderungen erfüllen. Das hohe Schutzniveau, die Rechtssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Pflanzenschutzgeräte sind weiterhin sicherzustellen. Mit importierten Geräten, die nach einem niedrigeren Standard in anderen Mitgliedstaaten zugelassen wurden, könnte sonst der hiesige Standard verringert werden.

Auch bestehende nationale Vorgaben zur regelmäßigen Kontrolle und Wartung von Pflanzenschutzgeräten ("Spritzen-TÜV") sollen nicht gefährdet werden.

B.