847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Verkehrsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, konkrete Fortschritte bei der Errichtung eines einheitlichen europäischen Luftraums zu bewirken.
Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 8. Juni 2007 (vgl. BR-Drucksache 294/07(B) ), in dem er die besondere Bedeutung des Ziels substanzieller Fortschritte bei der Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Luftraums betont und festgestellt hatte, dass es hierfür harmonisierter Flugverkehrsmanagementsysteme und der Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke bedürfe.
Der nunmehr von der Kommission vorgelegte Vorschlag enthält wesentliche Schritte in die richtige Richtung, darunter auch Konkretisierungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Flugsicherung und zur Wahrnehmung von Flugsicherungsaufgaben durch ausländische Flugsicherungsorganisationen.
Der Bundesrat gibt in diesem Zusammenhang jedoch zu bedenken, dass der Bundespräsident in seiner Begründung für die Verweigerung der Ausfertigung des Gesetzes zur Neuregelung der Flugsicherung, die er im Wesentlichen auf die Privatisierungsvorschriften dieses Gesetzes gestützt hatte (vgl. BT-Drucksache 016/3262), auch Hinweise gegeben hatte, die zu einer vertieften verfassungsrechtlichen Beurteilung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von ausländischen Flugsicherungsorganisationen über deutschem Hoheitsgebiet Anlass geben.
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, ihm eine Stellungnahme zu den verfassungsrechtlichen Konsequenzen des vorliegenden Verordnungsvorschlags zuzuleiten.
B
- 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.