Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 549/2004, (EG) Nr. 550/2004, (EG) Nr. 551/2004 und (EG) Nr. 552/2004 im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung und Nachhaltigkeit des europäischen Luftverkehrssystems KOM (2008) 388 endg.; Ratsdok. 11323/08
Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19. September 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, konkrete Fortschritte bei der Errichtung eines einheitlichen europäischen Luftraums zu bewirken.
Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 8. Juni 2007 (vgl. BR-Drucksache 294/07(B) ), in der er die besondere Bedeutung des Ziels substanzieller Fortschritte bei der Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Luftraums betont und festgestellt hatte, dass es hierfür harmonisierter Flugverkehrsmanagementsysteme und der Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke bedürfe.
Der nunmehr von der Kommission vorgelegte Vorschlag enthält wesentliche Schritte in die richtige Richtung, darunter auch Konkretisierungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Flugsicherung und zur Wahrnehmung von Flugsicherungsaufgaben durch ausländische Flugsicherungsorganisationen.
Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, ihm eine Stellungnahme zu den verfassungsrechtlichen Konsequenzen des vorliegenden Verordnungsvorschlags zuzuleiten.