Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 - WehrRÄndG 2008)
Der Bundesrat hat in seiner 845. Sitzung am 13. Juni 2008 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 10. April 2008 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.