Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Den Haushalt reformieren, Europa verändern - Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts (2008/2009) SEK(2007) 1188 endg.

Europäische Kommission Brüssel, den 20. Mai 2008
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. März 2007.*

In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Kommission, welche die nationalen Parlamente auffordert, auf ihre Vorschläge zu reagieren, um die politische Willensbildung und Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu verbessern, begrüßen wir diese Gelegenheit, auf Ihre Anmerkungen einzugehen. Ich füge die Stellungnahme der Kommission bei. Ich hoffe, mit dieser Antwort auch einen Beitrag zu Ihren Debatten im Bundesrat zu leisten.

Ich sehe der Fortsetzung unseres politischen Meinungsaustausches erwartungsvoll entgegen.


Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström

Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgium. Telephone: (32-2) 299 11 11.


Europäische Kommission
Generalsekretariat
Brüssel, im Mai 2008

Anmerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Bundesrates
Den Haushalt reformieren, Europa verändern - Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts (2008/2009)1

Die Kommission dankt dem Deutschen Bundesrat für seine am 14. März beschlossene Stellungnahme zum Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts.

Sie begrüsst diese Stellungnahme als konstruktiven Beitrag im Rahmen der von ihr lancierten breit angelegten Diskussion über die Zukunft der EU-Finanzen.

Die Kommission teilt zahlreiche der Stellungnahme zugrunde liegende Prämissen, wie etwa die Anknüpfung an den politischen Prioritäten als Ausgangspunkt für die Haushaltsreform, die Notwendigkeit der Berücksichtigung ausserbudgetärer Möglichkeiten zur Erreichung unserer gemeinsamen Ziele oder die überragende Bedeutung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismässigkeit, sowie der Wirksamkeit des Mitteleinsatzes für die Bestimmung des "europäischen Mehrwerts".

Bereits in ihrem Konsultationspapier unterstreicht sie im übrigen, dass die Optimierung der Ausgaben eine Auswahl unter den in Frage kommenden Einsatzmöglichkeiten erfordert um die Ressourcen verstärkt da einzusetzen, wo sie den grössten Nutzen bewirken. Ferner möchte die Kommission noch darauf hinweisen, dass bestehende Grundprinzipien des europäischen Haushaltsrechts wie insbesondere das Verschuldungsverbot durch den zur Ratifikation anstehenden Vertrag von Lissabon bestätigt werden.

Die Kommission wird die Stellungnahme des Bundesrats nunmehr im Detail auswerten und in ihre Gesamtanalyse der Konsultationsergebnisse einfliessen lassen, die eine wichtige Grundlage für die weiteren Arbeiten zur Überprüfung der EU-Finanzen bildet.

Die Stellungnahme wird auf der Website http://ec.europa.eu/budget/reform/index_de.htm veröffentlicht.

Die den verschiedenen Beiträgen zu entnehmenden Kernaussagen und Tendenzen werden nach Abschluss der Konsultation auf geignete Weise vorgestellt.