Punkt 17 der 844. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2008
Der Bundesrat möge für den Fall der sofortigen Sachentscheidung beschließen:
- 1. Der Bundesrat sieht in einer Trennung von Netz und Verkehr die Voraussetzung für echten Wettbewerb zwischen Bahnen, weil nur so ein diskriminierungsfreier Zugang zum Schienennetz möglich ist. Das derzeit angestrebte Holding-Modell hat einen grundsätzlichen Fehler: Es enthält keine echte eigentumsrechtliche Trennung von Netz und Verkehr.
- 2. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass das Eigentum an der Infrastruktur beim Bund bleibt. Hierzu soll eine eigenständige Infrastrukturgesellschaft gegründet werden.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes unter den Prämissen der Nummer 1 und 2 dieser Entschließung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Eine Richtungsentscheidung wie die Umstrukturierung und Teilprivatisierung des DB Konzerns darf keinesfalls ohne die Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates getroffen werden. Wesentliche Entscheidungen sind vom Gesetzgeber zu treffen. Als Besteller des Nahverkehrs sind die Länder in jedem Fall betroffen und in die Entscheidung einzubeziehen. Das betrifft nicht zuletzt wegen des erheblichen finanziellen Beitrages der Länder in die Infrastruktur der bundeseigenen Unternehmen, auch den Regelungsgehalt einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung.