Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 6. März 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.