Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 148. Sitzung am 6. März 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Drucksache 016/8354 - den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes - Drucksache 016/7463 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 25.04.08
Initiativgesetz des Bundestages