Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 145. Sitzung am 21. Februar 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/8223 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 2 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
"5. § 5 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
"5. die Maßnahmen, die im Rahmen der Artikel 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und des Artikels 51 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 im Falle der Nichteinhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 bis 4 ergriffen werden können, insbesondere die Voraussetzungen für und die Anforderungen an eine Kürzung oder einen ganzen oder teilweisen Ausschluss der Direktzahlungen oder sonstigen Stützungszahlungen,"."
Fristablauf: 14.03.08
Initiativgesetz des Bundestages