Der Bundesrat hat in seiner 842. Sitzung am 14. März 2008 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Zur Vorlage insgesamt
- 1. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in dem Ziel, bei der Übernahme der Regelungen im Sektor Obst und Gemüse sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse in die einheitliche Gemeinsame Marktordnung strikt auf eine ausschließliche Konsolidierung der bestehenden Rechtsakte ohne inhaltliche Änderung zu achten.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im Laufe der weiteren Beratungen auf EU-Ebene für eine inhaltsgleiche Übernahme folgender Regelungsbereiche einzusetzen, in denen entgegen der vereinbarten Zielsetzung von der rein technischen Umsetzung abgewichen wird:
- - Einschränkung des Geltungsbereichs der Bestimmungen zu den Erzeugerorganisationen sowie Branchenverbänden und -vereinbarungen auf den Bereich frisches und zur Verarbeitung bestimmtes Obst und Gemüse entsprechend Artikel 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007;
- - regelungsgleiche Übernahme der zusätzlichen Anforderungen für die Vermarktung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse entsprechend der Regelung in Artikel 2 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007;
- - Aufnahme aller bisher im Katalog der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse vorgesehenen Ziele für Erzeugerorganisationen bei gleichzeitiger Festschreibung der obligatorischen Verfolgung eines oder mehrerer dieser Ziele entsprechend Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007.
- 3. Die Bundesregierung wird darüber hinaus gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die im Beschluss zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse erreichten Kompromisse im Zuge der Eingliederung bzw. im Laufe der weiteren Beratungen nicht gefährdet werden.