Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 6. Dezember 2007
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG in eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2007 bei Kapitel 1110 Titel 681 01 - Versorgungsbezüge für Beschädigte - bis zur Höhe von 50 Mio. € erteilt hat.
Der voraussichtliche Mehrbedarf ist darauf zurückzuführen, dass die Anzahl der Leistungsbezieher nicht in dem Umfang abgenommen hat, wie bei Haushaltsaufstellung 2007 erwartet worden ist.
Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 287d Abs. 2 SGB VI in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller