Der Deutsche Bundestag hat in seiner 127. Sitzung am 16. November 2007 zu dem von ihm verabschiedeten Sechsten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksachen 016/6741, 016/7151(neu) - die beigefügte Entschließung unter Nummer II der Beschlussempfehlung auf
"Die Zahlung des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitslose wird gemäß der Vereinbarung der Koalitionspartner ohne zusätzliche Belastungen für die Bundesagentur für Arbeit wie folgt verlängert:
- - Bei der Inanspruchnahme einer Verlängerung des Arbeitslosengeldes I wird nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit von Mehrausgaben in Höhe von 1,1 Mrd. Euro ausgegangen.
- - Durch eine Veränderung der Altersstaffelung werden die Kosten um 300 Mio. Euro verringert: Verlängerte Zahlung von 15 Monaten ab 50 Jahren (30 Monate Vorversicherungszeiten innerhalb der letzten 5 Jahre), 18 Monate ab 55 Jahren (36 Monate Vorversicherungszeiten innerhalb der letzten 5 Jahre) und 24 Monate ab 58 Jahren (48 Monate Vorversicherungszeiten innerhalb der letzten 5 Jahre).
- - Rund ein Drittel der zusätzlichen Belastung bei der Bundesagentur für Arbeit führt zu Einsparungen beim Bund in Höhe von rund 270 Mio. Euro. Diese Mittel werden der Bundesagentur für Arbeit durch eine andere Dotierung des Eingliederungsbeitrages erstattet.
- - Von den bisher nicht verwendeten Eingliederungsmitteln bei der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von rund 700 Mio. Euro wird ein Betrag von rund 500 Mio. Euro für folgende Maßnahmen eingesetzt: Jeder der Anspruchsberechtigten (siehe oben) bekommt einen Eingliederungsgutschein, entweder gekoppelt mit einem konkreten Arbeitsangebot oder mit dem Auftrag, sich um dessen Einlösung zu bemühen. Gelingt ihm dies nicht, wird für ihn die Verlängerung der Zahlung des Arbeitslosengeldes I durchgeführt.
- - Ein entsprechendes Gesetz wird schnellstmöglich in Kraft treten in Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit.
- - Die Bundesagentur für Arbeit wird aufgefordert, die Grundlage dafür zu schaffen, mittelfristig die Beitragsjahre der Versicherungspflichtigen zu erfassen.
- - Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008 auf 3,3 Prozent gesenkt. Falls diese Beitragssatzhöhe bis zu dem in Aussicht genommenen Zeitraum 2011 nicht ausreicht, wird der Bund nicht erneut einen Bundeszuschuss zur Verfügung stellen.
Auf jeden Fall muss die Bundesagentur für Arbeit in der Lage sein und bleiben, im Interesse der Arbeitslosen eine aktive, integrierende Arbeitsmarktpolitik in erforderlichem Umfang zu machen (Eingliederungstitel) und die nötige Pensionsrückstellung zu sichern."