Der Deutsche Bundestag hat in seiner 131. Sitzung am 30. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksachen 016/6424, 016/6425 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008) - Drucksachen 016/6000, 016/6002 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Den Einzelplänen hat der Deutsche Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses - Drucksachen 016/6401 bis 16/6414, 016/6416, 016/6419 bis 16/6422, und 16/6423 - zugestimmt.
Der Gesamtplan ist als Anlage beigefügt (Im PDF-Dokument).
- 1. In § 2 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe "12 900 000 000 Euro" durch die Angabe "11 900 000 000 Euro" ersetzt.
- 2. § 2 Abs. 8 wird wie folgt gefasst:
(8) Vor Inanspruchnahme der über 0,5 Prozent des in § 1 festgelegten Betrages liegenden Kreditermächtigungen nach § 18 Abs. 3 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten, soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist."
- 3. § 11 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "7 000 000 000 Euro" durch die Angabe "3 000 000 000 Euro" ersetzt.
- b) Absatz 4 entfällt.
- c) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4.
- 4. § 16 wird wie folgt geändert:
- a) Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
2. wenn die Beamtinnen und Beamten beim Bundeskanzleramt oder beim Bundespräsidialamt verwendet werden.
- b) Absatz 6 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
2. Leerstellen, die für beim Bundeskanzleramt oder beim Bundespräsidialamt verwendete Bedienstete ausgebracht worden sind, anzupassen, wenn die oder der Bedienstete auf einer Planstelle oder Stelle des Bundeskanzleramts oder des Bundespräsidialamts befördert oder höhergruppiert worden ist.
- a) Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
- 5. In § 20 Abs. 1 wird die Angabe "0,75 Prozent" durch die Angabe "0,9 Prozent" ersetzt.
- 6. In § 23 wird die Angabe "Abs. 4 und 5" durch die Angabe "Abs. 4, 5 und 8" ersetzt.