Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2007

Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 6003 Titel 632 01 - Zahlungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz -

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Berlin, den 20. November 2007
Karl Diller MdB

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 Bundeshaushaltsordnung teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums der Justiz seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 6003 Titel 632 01 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 15.645 T€ zu leisten.

Ursächlich für die höheren Ausgaben gegenüber der Veranschlagung ist das am 29. August 2007 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, durch das eine neue Leistung in Form einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer geschaffen wurde. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Diese Rechtsverpflichtung beruht auf § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes.

Die Länder haben mit der Bescheidung der Anträge auf die Opferrente gemäß § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes begonnen. Mit der Anspruchsfeststellung und folglich positiven Bescheidung hat der Anspruchsteller einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung. Dementsprechend haben die Länder bereits die notwendigen Bundesmittel angefordert. Das In-Kraft-Treten des Nachtragshaushalts (In-Kraft-Treten voraussichtlich in der 52. Kalenderwoche) kann somit vor diesem Hintergrund nicht abgewartet werden.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller