Punkt 7 der 839. Sitzung des Bundesrates am 30. November 2007
Der Bundesrat möge wie folgt beschließen:
- 7. Der Bundesrat stimmt der Einführung eines Lastenausgleichs zur Stärkung der landwirtschaftlichen Solidargemeinschaft grundsätzlich zu. Allerdings wird die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossene Lastenverteilung nach Abschluss der Übergangsphase ab dem Jahre 2014 voraussichtlich besonders in Nord- und Ostdeutschland zu erheblichen Mehrbelastungen der landwirtschaftlichen Unternehmen führen.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass nach Abschluss der Übergangsregelungen nicht sichergestellt ist, dass die Einsparmaßnahmen des Gesetzes bereits wirksam sind und die Mehrbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe durch steigende Beiträge abgewendet werden kann. Selbst wenn die an das Gesetz geknüpften Erwartungen erfüllt werden sollten und es gelingen würde, die Aufwendungen für die landwirtschaftliche Unfallversicherung insgesamt bis 2014 deutlich zu reduzieren, käme diese entlastende Wirkung wegen des Verteilerschlüssels vor allem nicht den nord- und ostdeutschen landwirtschaftlichen Unternehmen zugute.