839. Sitzung des Bundesrates am 30. November 2007
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Agrarausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. November 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes n i c h t zu stellen.
B
Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner die Annahme der folgenden Entschließung:
- 2. Der Bundesrat bedauert, dass in den parlamentarischen Beratungen zum LSVMG im Deutschen Bundestag kaum eine der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 12. Oktober 2007 (BR-Drs. 597/07(B) ) angeregten Verbesserungen und Veränderungen aufgegriffen wurde.
- 3. Der Bundesrat stellt fest, dass es mit dem LSVMG zu einer umfassenden Zentralisierung von Aufgaben beim Spitzenverband zu Lasten der Regionalträger kommen wird, ohne dass hierfür ein Wirtschaftlichkeitsnachweis geführt werden soll, sowie zur Schaffung neuen Rechtes durch Übertragung von Einzelregelungen der Rentenversicherung auch auf die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
- 4. Der Bundesrat erwartet im Ergebnis tief greifende Veränderungen und Umwälzungen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu Lasten der Regionalträger, deren Folgen für die Versicherten er mit Sorge betrachtet.
- 5. Der Bundesrat teilt die Sorge des Berufsstandes und der Sachverständigen, dass die mit dem LSVMG vorgesehene besondere Abfindungsaktion nicht die prognostizierte Entlastungswirkung für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben wird.
Er befürchtet, dass dies im Zusammenwirken mit dem von der Bundesregierung deutlich abgesenkten Bundeszuschuss Beitragserhöhungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften unumgänglich machen wird.
- 6. Der Bundesrat bedauert insbesondere auch, dass die Beteiligung der landwirtschaftlichen Krankenkassen an den Bundeszuschüssen zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben auch ab dem Jahr 2009 durch das LSVMG nicht geregelt wurde.
Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung gemäß Ziffer 30 der BR-Drs. 597/07(B) baldmöglichst herbeizuführen. Eine Umsetzung erst nach Vorlage des mit BT-Beschluss vom 2. Februar 2007 ( BT-Drs. 016/4220 ) geforderten Gutachtens, das erst Ende 2008 abgeschlossen sein soll, wäre für ein Funktionieren ab dem 1. Januar 2009 entschieden zu spät.
- 7. Der Bundesrat stimmt einem Lastenausgleich zur Stärkung der landwirtschaftlichen Solidargemeinschaft grundsätzlich zu. Er weist allerdings daraufhin, dass die Ausgestaltung des partiellen Lastenausgleichs, wie im vom Bundestag beschlossenen Gesetz, in weiten Teilen zu einer Mehrbelastung der landwirtschaftlichen Unternehmen führen wird.
- 8. Der Bundesrat verzichtet allerdings trotz der vorstehenden Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, um das Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu verzögern.