Der Bundesrat hat in seiner 839. Sitzung am 30. November 2007 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 8. November 2007 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat bedauert, dass in den parlamentarischen Beratungen zum LSVMG im Deutschen Bundestag kaum eine der vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 12. Oktober 2007 (BR-Drs. 597/07(B) ) angeregten Verbesserungen und Veränderungen aufgegriffen wurde.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass es mit dem LSVMG zu einer umfassenden Zentralisierung von Aufgaben beim Spitzenverband zu Lasten der Regionalträger kommen wird, ohne dass hierfür ein Wirtschaftlichkeitsnachweis geführt werden soll, sowie zur Schaffung neuen Rechtes durch Übertragung von Einzelregelungen der Rentenversicherung auch auf die Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
- 3. Der Bundesrat erwartet im Ergebnis tief greifende Veränderungen und Umwälzungen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu Lasten der Regionalträger, deren Folgen für die Versicherten er mit Sorge betrachtet.
- 4. Der Bundesrat teilt die Sorge des Berufsstandes und der Sachverständigen, dass die mit dem LSVMG vorgesehene besondere Abfindungsaktion nicht die prognostizierte Entlastungswirkung für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben wird.
Er befürchtet, dass dies im Zusammenwirken mit dem von der Bundesregierung deutlich abgesenkten Bundeszuschuss Beitragserhöhungen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften unumgänglich machen wird.
- 5. Der Bundesrat bedauert insbesondere auch, dass die Beteiligung der landwirtschaftlichen Krankenkassen an den Bundeszuschüssen zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben auch ab dem Jahr 2009 durch das LSVMG nicht geregelt wurde.
Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung gemäß Ziffer 30 der BR-Drs. 597/07(B) baldmöglichst herbeizuführen. Eine Umsetzung erst nach Vorlage des mit BT-Beschluss vom 2. Februar 2007 (BT- Drucksache. 16/4220) geforderten Gutachtens, das erst Ende 2008 abgeschlossen sein soll, wäre für ein Funktionieren ab dem 1. Januar 2009 entschieden zu spät.
- 6. Der Bundesrat stimmt der Einführung eines Lastenausgleichs zur Stärkung der landwirtschaftlichen Solidargemeinschaft grundsätzlich zu. Allerdings wird die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossene Lastenverteilung nach Abschluss der Übergangsphase ab dem Jahre 2014 voraussichtlich besonders in Nord- und Ostdeutschland zu erheblichen Mehrbelastungen der landwirtschaftlichen Unternehmen führen.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass nach Abschluss der Übergangsregelungen nicht sichergestellt ist, dass die Einsparmaßnahmen des Gesetzes bereits wirksam sind und die Mehrbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe durch steigende Beiträge abgewendet werden kann. Selbst wenn die an das Gesetz geknüpften Erwartungen erfüllt werden sollten und es gelingen würde, die Aufwendungen für die landwirtschaftliche Unfallversicherung insgesamt bis 2014 deutlich zu reduzieren, käme diese entlastende Wirkung wegen des Verteilerschlüssels vor allem nicht den nord- und ostdeutschen landwirtschaftlichen Unternehmen zugute.
- 7. Der Bundesrat verzichtet allerdings trotz der vorstehenden Bedenken auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, um das Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu verzögern.